Recht ist nicht eine brutale Gewaltordnung, sondern die
als notwendig erkannte ideal-reale Lebensordnung der Menschen,
welche ihre Beziehungen zu Personen und Sachen so regelt,
wie es ihr friedliches Nebeneinanderleben und die Erfüllung ihrer Bestimmung erfordern.
(aus seinen Werken, zitiert in: »Geistige Waffen« – ein Aphorismen-Lexikon [Schaible, 1901])
~ Johann Caspar Bluntschli ~
Schweizer Rechtswissenschaftler und badischer Politiker; 1808-1881