Ausgewählter Beitrag

Armand Jean du Plessis, Duc de Richelieu, Spruch des Tages zum 09.09.2019

Nachtrag/Korrektur/Update, 15h50:

Gleich von einem Leser und einer Leserin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß es im heutigen Tagesspruch einen Übersetzungsfehler gibt.

Leser I.B. schreibt:
... 'défendre' bedeutet in diesem Kontext sicher nicht 'verteidigen', sondern 'verbieten, untersagen'.
Das kommt etymologisch daher, dass im Lateinischen 'defendere' auch den Sinn von 'abwehren'' mit einschloss.

Und Leserin A.:
... hier hat sich ein Übersetzungsfehler eingeschlichen. In diesem Fall heißt es nicht "verteidigen", sondern "abwehren" – doppelte Wortbedeutung des Verbs défendre. Sonst ergibt das Zitat keinen Sinn...

Ich schließe mich dem voll und ganz an, danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und das Interesse an den Sprüchen/Übersetzungen und korrigiere den Spruch:

Ein Gesetz zu erlassen und es nicht durchzusetzen bedeutet,
das zu erlauben, was man verteidigen abwehren (verbieten, untersagen) will.

{Faire une loi et ne pas la faire exécuter,
c'est autoriser la chose qu'on veut défendre.}

(aus: »Mémoires«)
~ Armand Jean du Plessis, Duc de Richelieu ~, genannt Kardinal Richelieu
französischer Aristokrat, Kirchenfürst und Staatsmann; 1585-1642

Zitante 09.09.2019, 00.10

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Kommentare zu diesem Beitrag

1. von Fred Ammon

Vom Gesetz hat der Gesetzgeber das Recht, Gesetze durchzusetzen.
Nun sind Gesetze aber nicht immer das, was dem Bürger dient.
So manches Gesetz ist auch wieder liquidiert worden.
Wir sollten dem Gesetz nicht untreu sein wollen; aber kritisch hinterfragen doch schon. Zumindest dort, wo es nach staatlicher Beliebigkeit aussieht.

vom 09.09.2019, 05.22
Antwort von Zitante:

Ich stimme Dir zu, Fred. Staatliche Beliebigkeit darf sich keinesfalls in Gesetzen niederschlagen.
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~ Johann J. W. Heinse ~
(1746-1803)


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